PATIENTENINFORMATION


Erstgespräch

Im Zuge der Kontaktaufnahme wird ein Termin zu einem Erstgespräch ausgemacht. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Festlegen der Rahmenbedingungen für die folgende Behandlung. Dabei werden Ihre Ziele formuliert (was will ich verändern, was möchte ich erreichen, in welche Richtung möchte ich mich bewegen?) und die therapeutische Herangehensweise, die Techniken auf Ihre Bedürfnisse ausgewählt.

Meine Arbeitsweise/Psychotherapie bei mir

Als Verhaltenstherapeutin https://www.oegvt.at/ ist mir effizientes Arbeiten und miteinander an einem Strang ziehen äußerst wichtig.

Auch wird in meinen Psychotherapiestunden viel gelacht, was unter anderem oftmals die Schwere der zu behandelnden Themen nimmt. Schon in der Antike meinte Aristoteles:

"Lachen ist eine körperliche Übung von großem Wert für die Gesundheit".

Die Voraussetzung, dass ich eine erfolgreiche Psychotherapie gestalten kann, ist, dass Sie freiwillig mit einem Anliegen zu mir kommen. Ohne Zielformulierung kann kein zufriedenstellendes und vor allem kein überprüfbares Ergebnis resultieren. So wird zunächst das Kernproblem gut analysiert, um daraus Ziele zu formulieren. Das darf durchaus auch einige Psychotherapiesitzungen in Anspruch nehmen. Erst danach können wir mit der Bearbeitung Ihrer Themen beginnen.

Neben Effizienz, sind mir Kreativität und Humor wichtig. Verschiedene Zugangsmöglichkeiten und Techniken erlauben es, auf Individualität und unterschiedliche Charaktere einzugehen. 

So biete ich Ihnen eine effiziente und lösungsorientierte und auch eine kreative und humorvolle Arbeit an Ihrer Thematik an. Ihre Stärken, Ihre Fähigkeiten und Ihre Ressourcen werden meine fachliche Expertise komplementieren.

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheit ist ein zentraler Aspekt der Psychotherapie und im Psychotherapiegesetz nach §15 verankert. Somit besteht die Verschwiegenheitspflicht uneingeschränkt gegenüber allen Personen.

Kosten und Refundierung durch die Krankenkassen

Tarife der gängigsten österreichischen Krankenkassen, Einzeltherapie (ET) à 50 Minuten und Gruppentherapie (GT) à 90 Minuten, Stand 1.1.2021:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
€ 28,00 (ET), € 10,00 (GT)

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
€ 40,00 (ET), € 13,34 (GT)

SVS (SV der Selbstständigen)
€ 40,00(ET), € 13,30 (GT)

KFG (Krankenfürsorge der Gemeinden)
€ 70,00 (ET),

LKUF (OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)
€ 47,70 (ET) bei Zusatzversicherung € 53 und € 14,40 (GT) bei Zusatzversicherung € 16

KFL (Kranken- und Unfallfürsorge für oö Landesbedienstete)
€ 71,64 (ET) und bei Kindern unter 18 Jahren € 75 (ET), € 33,33 (GT)
Achtung: für die Refundierung benötigt es eine Bewilligung durch den Chefarzt

Refundierungen gelten bis inklusiver 10. Sitzung, nach Einreichen der Honorarnote und ärztlicher Überweisung. Ab der 10. Sitzung muss ein Antrag auf weitere Refundierung an Ihre Krankenkasse gestellt werden.