PATIENTENINFORMATION

Erstgespräch
Im Zuge der Kontaktaufnahme wird ein Termin zu einem Erstgespräch in Linz oder Schwechat ausgemacht. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Festlegen der Rahmenbedingungen für die folgende Behandlung. Dabei werden Ihre Ziele formuliert (was will ich verändern, was möchte ich erreichen, in welche Richtung möchte ich mich bewegen?) und die therapeutische Herangehensweise, die Techniken auf Ihre Bedürfnisse ausgewählt.
Meine Arbeitsweise/Psychotherapie bei mir
Als Verhaltenstherapeutin https://www.oegvt.at/ ist mir effizientes Arbeiten und
miteinander an einem Strang ziehen äußerst wichtig.
Auch wird in meinen Psychotherapiestunden
viel gelacht, was unter anderem oftmals die Schwere der zu behandelnden
Themen nimmt. Schon in der Antike meinte Aristoteles:
"Lachen ist eine körperliche Übung von großem Wert für die
Gesundheit".
Die Voraussetzung,
dass ich eine erfolgreiche Psychotherapie in Linz und Schwechat gestalten kann, ist, dass Sie
freiwillig mit einem Anliegen zu mir kommen. Ohne
Zielformulierung kann kein zufriedenstellendes und vor allem kein
überprüfbares Ergebnis resultieren. So wird zunächst das Kernproblem gut
analysiert, um daraus Ziele zu formulieren. Das darf durchaus
auch einige Psychotherapiesitzungen in Anspruch nehmen. Erst danach können wir mit der Bearbeitung Ihrer Themen beginnen.
Neben Effizienz, sind mir Kreativität und Humor wichtig. Verschiedene Zugangsmöglichkeiten und Techniken erlauben es, auf Individualität und unterschiedliche Charaktere einzugehen.
So
biete ich Ihnen eine effiziente und lösungsorientierte und auch eine kreative und humorvolle Arbeit an Ihrer Thematik an.
Ihre Stärken, Ihre Fähigkeiten und Ihre Ressourcen werden meine
fachliche Expertise komplementieren.
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheit ist ein zentraler Aspekt der Psychotherapie und im Psychotherapiegesetz nach §15 verankert. Somit besteht die Verschwiegenheitspflicht uneingeschränkt gegenüber allen Personen.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, so können Sie diesen bis zu 24 Stunden (1 Werktag) vor dem vereinbarten Sitzungstermin absagen.
Termine ohne Absage bis zu 24 Stunden (1 Werktag) vor dem vereinbarten Sitzungstermin müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Kosten und Refundierung durch die Krankenkassen
Tarife der gängigsten österreichischen Krankenkassen, Einzeltherapie
(ET) à 50 Minuten und Gruppentherapie (GT) à 90 Minuten, Stand 1.1.2021:
ÖGK
(Österreichische Gesundheitskasse)
€ 33,70 (ET), € 12,10 (GT)
BVAEB
(Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
€ 46,60 (ET), €
15,60 (GT)
SVS
(SV der Selbstständigen)
€ 45,00(ET), € 15,01 (GT)
KFG (Krankenfürsorge der Gemeinden)
€ 58,50 (ET),
LKUF (OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)
€ 54,00 (ET)
KFL (Kranken- und Unfallfürsorge für oö Landesbedienstete)
€ 65,00 (ET) und bei Kindern unter 18 Jahren € 75 (ET), € 33,33 (GT)
Achtung: für die Refundierung benötigt es eine Bewilligung durch den Chefarzt
Refundierungen gelten bis inklusiver 10. Sitzung, nach Einreichen der Honorarnote und ärztlicher Überweisung. Ab der 10. Sitzung muss ein Antrag auf weitere Refundierung an Ihre Krankenkasse gestellt werden.